Was ist die Motorsteuer

Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen muss zusätzlich zur Versicherungssteuer, die sog. motorbezogene Versicherungssteuer (auch Motorsteuer genannt) entrichtet werden. Diese wird von den Versicherungsunternehmen eingehoben.

Je noch Motorisierung kann die Motorsteuer einen nicht unerheblichen Anteil ihres Vesicherungsbeitrages ausmachen.

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